Ein Baugrundstück kaufen
admin Februar 16th, 2009
Beim Kauf eines zu bebauenden Grundstücks gibt es viele Aspekte, die zu beachten sind.
Im Vorfeld sollte man sich nicht nur auf ein Angebot festlegen, sondern viele Angebote, die in Frage kommen würden, vergleichen und die Vor- und Nachteile am besten in einer Art Tabelle zusammenstellen. Vor dem Kauf sollte die Sachlage der Bauleitplanung geklärt sein, das bedeutet, dass geregelt wird, ob Ihre baulichen Vorstellungen, mit Ihren Baurechten übereinstimmen, oder ob man durch Vorrechte der Stadt und Gemeinde in seinem Bebauungsrecht eingeschränkt ist.
Vielen potentiellen Käufern ist oft nicht bewusst, dass nicht nur die Lage und das Äußere eines Grundstücks entscheidend sind, sondern auch die Bodenbeschaffenheit und Vegetation. Das heißt, dass man bei einem Grundstück, das von vielen Bäumen bewachsen ist, beachten muss, dass das gegebenenfalls nötige Fällen der Bäume auch von der zuständigen Behörde genehmigt werden muss.
Wenn dieser Schritt nun getan ist, sollte die Bodenbeschaffenheit von Landvermessern und Architekten geprüft, und wenn nötig, korrigiert werden. Bei einigen Grundstücken, vor allem nahe großer Fabriken oder ehemaliger Fabriken, sollte die chemische Zusammensetzung des Erdreichs analysiert werden, da es sein kann, dass dort in der Vergangenheit den Boden schädigendes Material abgeladen wurde.
Um den Gang zum Notar nicht unvorbereitet zu starten, müssen also die so genannten Altlasten überprüft und so auf Anfrage des Käufers vom Verkäufer nachgewiesen werden.Im Anschluss muss nach der Lage ausgewählt werden. Im Voraus sollten Sie sich allerdings schon auf eine gewünschte Region beschränken.
Grundstücke in der Nähe von Fabriken sind zwar oft erheblich günstiger, haben aber auch große Nachteile. Die Erde kann durch chemische Substanzen oder Abfälle verunreinigt sein. Seit dem 1.3.1999 besteht das Gesetz zum Schutz des Bodens. Das bedeutet, dass der Verursacher einer schädlichen Veränderung des Bodens dem Eigentümer bzw. dem Staat gegenüber verpflichtet ist, das Grundstück zu sanieren.
Diese verpflichten sich und müssen auch die gesamten Kosten tragen, die bei einer solchen Sanierung entstehen. Der Lärm solcher Industrien wird oft unterschätzt, so kann es passieren, dass Käufer oftmals aus dem Vertrag austreten wollen, mit der Begründung, dass sie aufgrund des Lärmes weder schlafen noch arbeiten können.
Kommen wir nun zur Kostenfrage.
Hier entstehen dem Käufer Notarkosten, welche sich nach staatlich festgelegten Geschäftswerten richten. Diese sind bei Grund und Boden Kauf unumgänglich
Diese Kosten bestehen aus Beurkundungsgebühr laut § 36 II KostO und Gebühren für die treuhänderische Abwicklung des Kaufvertrages. Der Notar muss ebenfalls das Grundbuch einsehen und auf mögliche Wegerechte etc. überprüfen und ggf. dem Käufer mitteilen.
In allen Bundesländern, ausgenommen davon sind Bayern und Brandenburg, gibt es bei der Baubehörde ein Baulastenverzeichnis, in dem alle vorher genannten Rechte anderer Unternehmen (Stromkabel, Kanäle) oder des Landkreises aufgelistet sind.
Wenn nun ein gekauftes Grundstück aber mit einem unbefristeten Pachtvertrag belegt ist, heißt ein Kaufvertrag nicht, dass der Vertrag zwischen vorherigem Eigentümer und Pächter nichtig ist, denn der Kauf bricht die Pacht nicht!
Wenn Sie nun alle diese Punkte berücksichtigen und überprüft haben, steht dem Kauf nichts mehr im Wege.
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